Kirchenbeleuchtung wird abgeschaltet

Abschaltung der Kirchenbeleuchtung –Sicherung der Energieversorgung –Energieeinsparung

Aufgrund der nachfolgend beschriebenen Verordnung der Bundesregierung vom 24.08.2022 sehen wir uns leider veranlasst, ab 01.09.2022 die Außenbeleuchtung der Stiftskirche HeilKreuz in Polling bis auf weiteres auszuschalten. Auch wenn wir mit der Umstellung auf LED-Beleuchtung im Bereich aller Gemeindestraßen und der Kirche hier bereits soweit als möglich Energiesparmaßnahmen umgesetzt haben.

„Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“
(Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV)

Die Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern von außen – mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung – ist untersagt. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten sowie allgemein alle Fälle, in denen die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Gefahrenabwehr erforderlich ist.

Alle weiteren Infos finden Sie hier: BMWK – Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksameMaßnahmen